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Betreiber von Webseiten oder Blogs möchten ihre Texte oder Angebote gern mit Bildern untermauern. Das sorgt beim Leser oder Kunden für interessante Inhalte und kann für den Erfolg förderlich sein. Stehen passende Bilder jedoch nicht zur Verfügung, verwenden viele Betreiber irgendwelche Bilder aus dem Internet, die geeignet erscheinen. Doch in dieser Hinsicht gilt es einige Hinweise zu beachten. Bei der Verwendung von Bildern sind schließlich Bildrechte zu bedenken. Wer diese missachtet, muss mit Abmahnungen und im schlimmsten Fall mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.

Was sind Bildrechte?

Bei Bildrechten sind die Urheberrechte eines Fotografen gemeint. Hier ist wiederum zwischen Urheberrechten und dem Recht auf Namensnennung sowie Nutzungsrechten und dem Recht auf Veröffentlichung zu unterscheiden. Daher dürfen Betreiber von Webseiten und Blogs nicht einfach Bilder verwenden. Das gilt auch für Amazon Produktbilder, die in riesiger Auswahl zur Verfügung stehen. Der Urheber der Bilder selbst bestimmt, ob und in welcher Weise die Bilder im Internet verwendet werden dürfen.

Was ist mit Urheberrechten bei lizenzfreien Bildern?

Es gibt einige Seiten, die verschiedene Lichtbilder kostenlos oder lizenzfrei anbieten. Doch kostenlos oder lizenzfrei bedeutet nicht, dass Betreiber von Webseiten oder Blogs die Bilder einfach downloaden und verwenden dürfen. Auch in diesem Rahmen ist ein Nutzungsvertrag sinnvoll. Selbst eine Nennung des Fotografen und somit Urhebers im Impressum ist nicht ausreichend. Am besten ist es, den Fotografen zu nennen. Das ist mit einer ausreichenden Notiz über oder unter dem Foto möglich.

Warum ist das Verwenden von Google Bildern verboten?

Google bietet unzählige Aufnahmen verschiedener Bilder zu diversen Themen. Für Seitenbetreiber erschließt sich in diesem Rahmen ein wahres Bilderparadies. Doch auch für die Google-Bildersuche gilt das Urheberrecht. Es dürfen somit keine Bilder von Google kopiert und auf anderen Seiten genutzt werden. In diesem Rahmen ist es wichtig, den Urheber zu fragen, damit dieser einer kostenlosen Nutzung zustimmt.

Selbst Bilder, die über die Google Suche frei nutzbar oder veränderbar sind, unterliegen Bildrechten. Zwar können Seitenbetreiber die Bilder für ihre Homepages und Blogs nutzen und sogar verarbeiten. Dennoch hat der Urheber durchaus einen Anspruch auf Namensnennung. Dabei ist es unerheblich, ob die Bilder kostenfrei oder gebührenpflichtig sind.

Wie teuer kann es werden, wenn ich Bilder einfach für meine Webseiten nutze?

In der Regel kommt es zunächst zu einer Abmahnung seitens eines Anwaltes. Dieser kann nicht nur auf Unterlassung klagen, sondern auch Schadensersatz fordern. Wie hoch der Schadensersatz ausfällt, hängt von der Professionalität der Aufnahme, der Menge der Bilder  sowie anderen Punkten wie Urhebernennung etc. ab.