Wer einen Schädlingsbefall zu Hause in der Wohnung oder im Haus hat, kommt oft um den Einsatz eines Kammerjägers nicht herum. Doch viele Fragen sich, wie hoch die Kosten bei so einer Dienstleistung werden können? Worauf ist generell zu achten, wenn man einen Kammerjäger beauftragt? Der folgende Artikel gibt Antworten auf diese Fragen.
Welche Leistungen übernimmt ein Kammerjäger?
Kammerjäger bzw. Schädlingsbekämpfer bekämpfen im beruflichen Rahmen Schädlinge und Ungeziefer jeder Art. Das betrifft auch alle Bauwerke, egal ob Mietwohnung, Bürogebäude oder öffentliche Einrichtungen. Einen Schädlingsbekämpfer ruft man dann, wenn entweder Menschen, Tiere, Pflanzen, Gebäude oder einzelne Räume, der Keller oder Vorratskammern von Schädlingen befallen sind. Der Kammerjäger Frankfurt hat es sich zur Aufgabe gemacht, durch seinen Einsatz Mensch und Tier zu schützen und gegen die gesundheitlichen Risiken vorzugehen, die sich durch den Schädlingsbefall ergeben. Welche Vernichtungs- und Vorsorgemaßnahmen nötig sind, wählt der Profi je nach Befall aus. Zudem gibt er nützliche Tipps, wie sich ein erneuter Befall vermeiden lässt. Das Berufsbild des Kammerjägers ist in Deutschland geschützt.
Welche Kostenfaktoren spielen eine Rolle?
Wenn es um die Kosten für den Einsatz eines Kammerjägers geht, gibt es mehrere Faktoren, die zu beachten sind. Regionale Unterschiede können sich auf den Preis auswirken, aber natürlich auch das Arbeitsmaterial des Kammerjägers. Das gewählte Arbeitsmaterial hängt natürlich von der Art des Schädlingsbefalls und auch von den Wünschen des Kunden ab. Die Kosten hängen auch davon ab, wie viele Stunden der Kammerjäger für seinen Einsatz aufwenden muss. Ein Bettwanzenbefall ist mit ca. 600 Euro wesentlich aufwändiger und teurer als ein Mäusebefall, der etwa 150 Euro kostet.
Der Stundenlohn für einen professionellen Kammerjäger beträgt ca. 100 bis 150 Euro. Dazu kommen noch weitere Einflussfaktoren wie zum Beispiel die Kosten für die An- und Abfahrt, Wochenend- und Feiertagszuschläge oder Preiszuschläge für die Arbeit in den Abendstunden oder früh morgens. Die Gesamtkosten für die Dienstleistung des Kammerjägers sind nach getaner Arbeit zu bezahlen, entweder in bar, per Giro- oder Kreditkarte oder per Rechnung. Um böse Überraschungen auf der Rechnung zu vermeiden, sollte man sich bereits vor dem Einsatz des Kammerjägers einen verbindlichen Kostenvoranschlag geben lassen.
Müssen die Kosten vom Mieter oder vom Vermieter getragen werden?
Wer einen Schädlingsbefall in seiner Mietwohnung entdeckt, der sollte erst einmal versuchen, die Kosten für den Kammerjäger vom Vermieter begleichen zu lassen. Der Vermieter ist in den meisten Fällen dafür verantwortlich, dass die Wohnung frei von Schädlingen bleibt. Hat allerdings der Mieter Schuld am Schädlingsbefall, dann muss der Vermieter die Kosten nicht übernehmen. In diesem Fall muss der Mieter den Kammerjäger bezahlen. Das gilt auch, wenn der Mieter es verabsäumt, dem Vermieter den Schädlingsbefall umgehend zu melden.
Wie lassen sich Kosten einsparen?
Ungeziefer im Haus ist immer ein Notfall und dieser duldet keinen Aufschub. Wer jedoch ein geringes Budget zur Verfügung hat, der sollte den Kammerjäger zu den üblichen Ladenöffnungszeiten kontaktieren. Hier spart man sich schon einiges an Zuschlägen. Zudem ist es sinnvoll, nach einem Kammerjäger in der Nähe des Wohnortes zu suchen, um die Anreisekosten gering zu halten. Es ist auch wichtig, den richtigen Anbieter zu finden. Nicht alle Schädlingsbekämpfer, die leicht im Internet zu finden sind, leisten auch gute und preiswerte Arbeit. Hier kann man auch Rat von Familie oder Freunden einholen, wenn diese einen guten Anbieter kennen sollten. Ist der Befall nicht zu stark, kann man auch selbst versuchen, professionelle Methoden anzuwenden.
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